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Brandschutztüren

Die spezielle Tür zum Schutz vor Feuer und Rauch

In manchen Bereichen braucht es mehr als den Einbau einer neuen einfachen Innentür. Für Flucht­wege und Räume mit technischen Geräten oder Materialien, die leicht in Brand geraten könnten, gelten z.B. besondere Sicherheits­bestimmungen. Hier müssen Türen spezifische Brandschutz­auflagen erfüllen.

Feuerschutztüren schützen Mensch und Material

Im Brandfall zeigt sich, welchen Stellenwert Brandschutztüren, auch Feuerschutz­türen genannt, beim baulichen Brandschutz einnehmen. Als maßgebliche Komponente benötigen Feuer­schutztüren eine allgemein bauauf­sichtliche Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt), die den Einsatz­bereich des jeweiligen Modells sowie deren Einbau klar definiert. Um die Funktionalität zu garantieren, werden neben dem Türblatt auch die Zarge, ihre Befestigung und Hinterfüllung, die Beschläge sowie die umgebende Wand­konstruktion geprüft. Glas, das in einer Feuer­schutztür integriert ist, muss dieselbe Feuerwider­standsklasse haben wie der Feuerschutz­abschluss.

Kriterien von Brandschutztüren

Die Kriterien von Brandschutztüren werden in Deutschland durch die DIN 4102-5 geregelt. Die Klassen des Feuer­widerstands teilen sich so auf: T30, T60, T90, T120, T180. Die Bezeichnung zeigt nach dem „T“ zeigt an, wie lange die Tür einem Brand maximal Stand hält, bevor sie nachgibt. Dabei muss sich die Tür nach dieser Zeit noch öffnen lassen.

Feuerwiderstandsklassen:

  • T30: feuerhemmend
  • T60: hochfeuerhemmend
  • T90: feuerbeständig
  • T30-1: einflügelige Tür
  • T90-2: zweiflüglige Tür


Brandschutztür

Brandschutztür

Brandschutztür

Quelle Fotos: Novoferm

Kriterien von Rauchschutztüren

Die DIN 18095 regelt die Kriterien zur Rauchschutztür. Brand­schutztüren mit Rauchschutz­funktion werden z.B. als "T60-RS" bezeichnet. Dabei steht das "RS" für die Rauchs­chutzfunktion. Rauchschut­ztüren sollen durchgehend selbstschließend sein. Der sogenannte Oben­türschließer sorgt für die Funktionalität bei diesem Tür­mechanismus. Eine Rauch­schutztür soll, wenn es brennt, 10 Minuten lang gewährleisten, dass der Mensch ohne Maske ins Freie kommen kann.

Wo werden Brandschutztüren eingesetzt?

In Deutschland unterliegt der Einbau einer Brand­schutztür der Bauordnung. Das Landes­verordnungs­amt bestimmt, wo Brandschutztüren oder Türen mit Brandschutz­funktion montiert werden müssen. Ein Beispiel ist eine Brandwand mit Durchbruch. Hier wird der Einbau einer Brandschutztür verlangt. Oder ein langer Flur von ca. 30 Metern. Hier wird der Einbau mehrerer Rauch­schutztüren verordnet.

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